Der Regionale Richtplan Windenergie Biel-Seeland ist bereit für den Beschluss

Die Planungsregion seeland.biel/bienne hat die Realisierungsmöglichkeiten und das Potenzial von Windenergieanlagen im Seeland abgeklärt. Vier Gebiete am Hagneckkanal, auf dem Büttenberg, in Seedorf und in Diessbach/Büetigen werden als geeignet beurteilt und im Regionalen Richtplan Windenergie festgelegt. Am 1. Juli 2024 befindet die Mitgliederversammlung, bestehend aus den 61 Gemeindepräsidien der Region, über den Richtplan. Wird er beschlossen, sind die Gemeinden am Zug. Damit ein Windpark erstellt werden kann, müssen sie eine kommunale Planung ausarbeiten und beschliessen.

Die Energiestrategie des Bundes sieht vor, dass Windenergie bis 2050 eine wichtige Säule der erneuerbaren Stromproduktion werden soll. Der Kanton Bern will Anlagen zur Windenergieproduktion an geeigneten Standorten fördern. Zu diesem Zweck bezeichnet der Kantonale Richtplan sogenannte Windenergieprüfräume und verpflichtet die Regionen, diese vertieft zu prüfen und einen Regionalen Richtplan Windenergie zu erarbeiten.


Mehrstufiger Prozess
Gestützt auf den Kantonalen Richtplan und Anfragen mehrerer Gemeinden hat der Vorstand der Planungsregion seeland.biel/bienne im Juli 2018 beschlossen, das Potenzial von Windenergieanlagen im Seeland näher abzuklären.

In einem ersten Schritt wurde eine technische Beurteilung der Windenergieprüfräume vorgenommen. Diese ergab, dass im Seeland nur wenige grossflächige Ausschlusskriterien vorhanden sind und an den meisten Standorten Windparks grundsätzlich möglich sind. In der anschliessenden Konsultation zum Grundlagenbericht sprach sich eine Mehrheit der Gemeinden dafür aus, die möglichen Windenergiegebiete vertieft abzuklären.

Im Februar 2020 löste der Vorstand die Erarbeitung des Regionalen Richtplans Windenergie aus. Insgesamt 12 Prüfräume wurden aufgrund kantonaler Grundsätze und Kriterien analysiert und hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit und des Energiepotenzials beurteilt. Nach der öffentlichen Mitwirkung im Frühsommer 2022 und der Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen wurde die Planung bereinigt. Am 15. Mai 2024 hat der Vorstand den Regionalen Richtplan Windenergie zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung von seeland.biel/bienne verabschiedet.


Beurteilung aus regionaler Gesamtsicht
Das Ziel der regionalen Richtplanung ist die raumplanerische Beurteilung und Festlegung von geeigneten Standorten für Windenergieanlagen aus einer regionalen Gesamtsicht. Der Regionale Richtplan beantwortet die Frage, wo im Seeland Windenergieanlagen gemäss den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung anderer Nutzungs- und Schutzinteressen möglich sind. In der Planung wurden alle relevanten Interessen und Kriterien stufengerecht berücksichtigt. Als Ergebnis legt der Regionale Richtplan Windenergie vier Gebiete fest, die sich aus regionaler Sicht für die Errichtung von Windenergieanlagen eignen: Hagneckkanal, Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz (Diessbach/Büetigen).

In diesen vier Gebieten können voraussichtlich bis zu 33 Windräder errichtet werden mit einer Stromproduktion von 230 Gigawattstunden pro Jahr. Das entspricht dem Verbrauch von rund 50 000 durchschnittlichen 4-Personen-Haushalten. Damit kann der Anteil der Region seeland.biel/bienne (rund 180'000 Einwohnerinnen und Einwohner) am durchschnittlichen Zielwert für Windenergie gemäss der Energiestrategie 2050 des Bundes (proportional zur Wohnbevölkerung) knapp erreicht werden.


Über Windparks entscheidet die Bevölkerung der Standortgemeinden
Der Regionale Richtplan Windenergie erhöht die Planungssicherheit für interessierte Windparkbetreiber und Gemeinden. Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 30 m sind nur in Windenergiegebieten zulässig, die in einem Regionalen Richtplan festgesetzt sind. Der abschliessende Entscheid, ob in einem regionalen Windenergiegebiet ein Windpark errichtet werden kann, obliegt den Standortgemeinden. Diese müssen in ihrer Nutzungsplanung die Standorte von Windenergieanlagen grundeigentümerverbindlich festlegen. Dazu braucht es einen Gemeindeversammlungsbeschluss bzw. eine Volksabstimmung. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, über das am 9. Juni 2024 abgestimmt wird, ändert daran nichts.


Der Richtplan schafft Spielraum für die Gemeinden
Verschiedene Gemeinden und Organisationen haben im Lauf des Planungsprozesses beantragt, auf einzelne Windenergiegebiete zu verzichten. Das Leitungsgremium Raumentwicklung und Landschaft und der Vorstand haben entschieden, an allen vier Windenergiegebieten festzuhalten. Alle vier Gebiete sind mit den übergeordneten Vorgaben vereinbar und eignen sich aus regionaler Sicht für Windenergie. Damit ein Windpark errichtet werden kann, braucht es in jedem Fall eine kommunale Nutzungsplanung, über welche die Standortgemeinden entscheiden. Im Sinne der Gemeindeautonomie soll der Regionale Richtplan deshalb den Spielraum für die Gemeinden möglichst offenhalten.
 

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Mit dem Regionalen Richtplan Windenergie erfüllt seeland.biel/bienne einen verbindlichen Auftrag des Kantons Bern.
  • Der Regionale Richtplan Windenergie bezeichnet aufgrund einer fachlich fundierten Analyse vier
    Gebiete im Seeland, in denen aus regionaler Sicht Windparks möglich sind: Hagneckkanal,
    Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz (Diessbach/Büetigen).
  • Der Regionale Richtplan ist behördenverbindlich. Nur in den vier genannten Gebieten können
    Gemeinden und Windparkbetreiber einen Windpark planen und realisieren. Ausserhalb der vier
    Gebiete kann im ganzen Seeland kein Windpark errichtet werden.
  • Die Festsetzung der vier Gebiete im Regionalen Richtplan bedeutet noch nicht, dass dort ein Windpark errichtet wird. Damit ein Windpark gebaut werden kann, müssen die Standortgemeinden zuerst eine kommunale Nutzungsplanung (Überbauungsordnung) ausarbeiten und beschliessen.
  • Der Regionale Richtplan behandelt nicht alle Aspekte und Fragen abschliessend. Insbesondere die genauen Standorte von Windenergieanlagen, die Beurteilung der lokalen Auswirkungen und der
    Einbezug der Bevölkerung sind Gegenstand der nächsten Planungsphase auf Stufe Gemeinde.
  • Der Regionale Richtplan gibt interessierten Gemeinden und Windparkbetreibern die Möglichkeit, ein konkretes Windparkprojekt auszuarbeiten, welches die offenen Fragen klärt und die Meinungsbildung in den Gemeinden ermöglicht. Auf dieser Basis entscheidet dann die Stimmbevölkerung der Standortgemeinden abschliessend, ob ein Windpark errichtet werden kann.

 

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