Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende
Wie gelingt es, Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende in der Region koordiniert und fachlich abgestützt festzulegen? Der von seeland.biel/bienne erarbeitete Leitfaden enthält ein Modell, an dem sich die Sozialbehörden und Sozialdienste orientieren können. Damit sollen die Transparenz unter den Sozialbehörden und Sozialdiensten bei der Festlegung der Mietzinslimiten erhöht und der Austausch gestärkt werden.
Zweck der Mietzinslimiten ist es zu verhindern, dass die Sozialhilfe für Mietkosten aufkommen muss, die gemessen an den ortsüblichen Standards unverhältnismässig hoch sind. Unter Einbezug der Sozialbehörden und Sozialdienste der Region wurden Grundlagen erarbeitet und ein Leitfaden für eine koordinierte Mietzinspraxis für Sozialhilfebeziehende in der Region erstellt. Fachlich wurden die Arbeiten von Wüest & Partner und vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS unterstützt. Einen finanziellen Beitrag leistete die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF.
Der Leitfaden hat den Status von Empfehlungen und richtet sich an die Sozialbehörden und Sozialdienste der Region Seeland-Biel/Bienne.
Projektstand
Der Leitfaden wurde am 27. April 2017 zusammen mit einem Grundlagenbericht veröffentlicht und steht den Sozialdiensten zur Verfügung. 2021 wurde die Datengrundlage erstmals aktualisiert. Aufgrund der zweimaligen Erhöhung der Referenzzinssätze in Jahr 2023 wird eine erneute Überprüfung der Mietzinslimiten durchgeführt. Die aktualisierten Datengrundlagen werden den Sozialdiensten und den Sozialbehörden der Region zur Verfügung gestellt.
Downloads
» Das Wichtigste in Kürze
» Leitfaden
» Bericht zum Leitfaden
» Bericht Datengrundlage und Analyse
Zuständiges Gremium
» Konferenz Soziales und Gesundheit
Kontaktperson
Florian Schuppli
T 031 388 60 71
E-Mail