Regionaler Richtplan Windenergie
Gemäss der Energiestrategie des Bundes soll Windstrom bis 2050 rund 7 Prozent des Strombedarfs der Schweiz decken und damit eine wichtige Säule der erneuerbaren Stromproduktion werden. Der Kanton Bern will die Nutzung der Windenergie fördern und sieht vor, dass bis 2020 regionale Richtpläne zur Windenergie vorliegen. Darin legen die Regionen fest, wo Windenergieanlagen mit mehr als 30 Meter Höhe erstellt werden können.
Im regionalen Richtplan Windenergie hat die Planungsregion seeland.biel/bienne zwölf Prüfräume für Windenergie im Seeland untersucht und aufgrund kantonaler Grundsätze und Kriterien beurteilt. Die möglichen Gebiete wurden zudem hinsichtlich der Landschaftsverträglichkeit, des energetischen und wirtschaftlichen Potenzials, der regionalen Wertschöpfung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert. Als Ergebnis wurden vier Gebiete für Windenergieanlagen im Seeland vorgeschlagen: Hagneckkanal, Büttenberg, Seedorf und Oberwald/Bannholz.
Projektstand
Der Regionale Richtplan Windenergie wurde am 1. Juli 2024 von der Mitgliederversammlung beschlossen und anschliessend dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Dokumente
Stand Beschlussfassung
» Regionaler Richtplan Windenergie
Weitere Unterlagen
» Mitteilung von seeland.biel/bienne vom 1. Juli 2024
» Medienmitteilung vom 30. Mai 2024
» Bericht Landschaftliche Beurteilung
» Mitwirkungsbericht
» Fotomontagen Windpark Büttenberg
» Fotomontagen Windpark Hagneckkanal
Zuständiges Gremium
Konferenz Raumenwicklung und Landschaft
Kontaktperson
Thomas Berz
T 031 388 60 65
E-Mail