Mitteilungen von seeland.biel/bienne vom 06.12.2024

Entwicklungskonzept Seeufer verabschiedet

Die Seeufer sind beliebte Erholungsorte für die Bevölkerung der Region und wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Das Bedürfnis nach Freizeitaktivitäten und Erholung am Wasser steigt, gleichzeitig müssen Natur- und Gewässerschutz gewährleistet werden. Dies führt vielerorts zu Konflikten und Blockaden. Um den verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden, braucht es eine gemeindeübergreifende Koordination von Freizeit- und Erholungsnutzung, Gewässerrevitalisierung und ökologischer Aufwertung.

Zu diesem Zweck hat seeland.biel/bienne das Entwicklungskonzept Seeufer erarbeitet. Dabei wurde eine Auslegeordnung der bestehenden Planungen und Projekte an den Seeufern erstellt und der gemeindeübergreifende Koordinationsbedarf ermittelt. Daraus wurden neun prioritäre Handlungsschwerpunkte abgeleitet. Als zentrale Massnahme ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Seeufer vorgesehen, in dem alle Nutzungs- und Schutzansprüche berücksichtigt und die Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Seeufer festgelegt werden.

Der Vorstand hat das Entwicklungskonzept Seeufer verabschiedet und beschlossen, umgehend die Arbeiten für das Gesamtkonzept Seeufer anzugehen.

 

Überprüfung der Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende

Seit 2017 berechnen die Sozialdienste in der Region Biel-Seeland ihre Beiträge an die Mietkosten von Sozialhilfebeziehenden, die sogenannten MIetzinslimieten, nach einer einheitlichen Methode. Zu diesem Zweck hat seeland.biel/bienne eine Datengrundlage und einen Leitfaden erarbeitet. Ziel ist es, die Transparenz unter den Sozialbehörden zu schaffen und die Mietzinslimiten in den 61 Regionsgemeinden zu koordinieren. Die Mietzinslimiten werden regelmässig überprüft.

Seit der letzten Überprüfung im Jahr 2022 kam es zu zwei Erhöhungen des Referenzzinssatzes. Aus diesem Grund nimmt seeland.biel/bienne eine erneute Überprüfung der Mietzinslimiten vor. Dabei werden die Bestandsmieten analysiert und die Richtlinien der Sozialdienste mit den aktuellen Marktmieten verglichen. Die Ergebnisse liegen im ersten Halbjahr 2025 vor.

 

Unterstützung des Kantons für die Digitalisierung der Gemeinden

Das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) und die dazugehörige Verordnung (DVV) stellen insbesondere kleinere und mittlere Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Mit einem regionalen Projekt unterstützt seeland.biel/bienne interessierte Gemeinden bei den notwendigen Digitalisierungsschritten. 18 Gemeinden sind an diesem Projekt beteiligt. Nicht Bestandteil des Projekts sind Hilfestellungen bei der Anpassung von Gemeindereglementen sowie die Beschaffung von technischen Lösungen. In einem Schreiben an den Kanton hat der Vorstand von seeland.biel/bienne zum Ausdruck gebracht, dass hier Unterstützung des Kantons notwendig ist. Insbesondere wird vom Kanton die Bereitstellung eines Musterreglements sowie das Anbieten von kostensparenden Standardlösungen bei Beschaffungen gefordert.

 

Stellungnahme zur Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz 2025

Der Vorstand von seeland.biel/bienne hat beim Tiefbauamt des Kantons Bern eine Stellungnahme zur Anpassung des kantonalen Sachplans Velowegnetz (ehemals Sachplan Veloverkehr) abgegeben. Die Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über Velowege und dem revidierten kantonale Strassengesetz. Wichtige Mountainbike-Routen sind neu Teil des Velowegnetzes und die Netzhierarchie und -terminologie wurde angepasst.

seeland.biel/bienne unterstützt die vorgesehenen Anpassungen im Grundsatz. Insbesondere die Festlegung von Ersatzverbindungen wird begrüsst. Mit den Ersatzverbindungen finanziert der Kanton neu Velowege auf Gemeinde- oder Privatstrassen, wenn auf der Kantonsstrasse mit verhältnismässigem Aufwand kein ausreichendes Veloangebot geschaffen werden kann. seeland.biel/bienne hält jedoch nicht alle vom Kanton vorgeschlagenen Ersatzverbindungen für geeignet und verlangt, dass diese überprüft und optimiert werden.

 

Stellungnahme zur Änderung des kantonalen Naturschutzgesetzes

Der Vorstand von seeland.biel/bienne hat im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme zur Änderung das kantonalen Naturschutzgesetzes abgegeben. Mit den Änderungen passt der Kanton Bern die Sicherung von Schutzgebieten an die Bundesvorgaben an und vereinfacht die Aufsicht über die Naturschutzgebiete.

Der Vorstand unterstützt die Änderungen im Grundsatz. Er verlangt jedoch, dass die Unterschutzstellung von Gebieten und die Revision von Schutzbeschlüssen auf einer übergeordneten Planung basieren, die alle Schutz- und Nutzungsinteressen einbezieht. Insbesondere für Gebiete mit vielen Nutzungs- und Schutzansprüchen wie beispielsweise die Seeufer sollen zusammen mit den Planungsregionen und den Gemeinden entsprechende Konzepte erarbeitet werden.

 

Stellungnahme zum kantonalen Sachplan Abfall

Der Vorstand von seeland.biel/bienne hat im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme zum Sachplan Abfall eingereicht. Mit dem Sachplan Abfall kommt der Kanton Bern der Verpflichtung aus der Umweltschutzgesetzgebung nach und zeigt auf, wie die anfallenden Bau-, Siedlungs- und Sonderabfälle in einem Zeithorizont von fünf bis zehn Jahren geordnet verwertet, behandelt und abgelagert werden.

Der Vorstand unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. Er begrüsst, dass der Sachplan auf die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet ist und mit der vorliegenden Überarbeitung konsequent auf die Kreislaufwirtschaft fokussiert. Bei mehreren Massnahmen, bei denen der Kanton eine Unterstützung der Gemeinden in Aussicht stellt, fordert seeland.biel/bienne eine Präzisierung. Dies betrifft insbesondere Massnahmen im Kommunikations- und Sensibilisierungsbereich bei Siedlungs-, Sonder- und Bauabfällen.