Öffentliches Beschaffungsrecht
Faktenblatt zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden beschaffen jährlich Güter und Dienstleistungen in der Höhe von rund 40 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 20 Prozent auf den Bund, 40 Prozent auf Kantone und 40 Prozent auf Städte und Gemeinden. Mit dem neuen öffentlichen Beschaffungsrecht beabsichtigt der Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb, die Nachhaltigkeit und die Innovation stärker zu gewichten. Das vorliegende Faktenblatt richtet sich an zuständige Gemeinderät/innen und Kaderangestellte der Gemeinden im Seeland. Es gibt einen Überblick über die Ziele des neuen Beschaffungsrechts, die Umsetzung im Kanton Bern und Hilfestellungen für Gemeinden. Zudem sind die Ergebnisse einer Onlinebefragung von seeland.biel/bienne zu den Bedürfnissen der Gemeinden zusammengefasst.
Themenabend Öffentliche Beschaffung
Am 29. August 2022 führte die Konferenz Ver- und Entsorgung einen Themenabend zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht durch.
Faktenblatt zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht
Fiche d'information sur le nouveau droit des marchés publics
© seeland.biel/bienne, Konferenz Ver- und Entsorgung / Dezember 2021
Zuständiges Gremium
» Konferenz Ver- und Entsorgung
Kontaktperson
Florian Schuppli
T 031 388 60 71
E-Mail